Die Frage nach einer Sanierung stellt sich manchmal gar nicht. Denn, wenn Sie eine Immobilie kaufen, besteht laut Gebäudeenergiegesetz spätestens 2 Jahre nach dem Einzug eine Sanierungspflicht. Das gilt generell bei einem Eigentümerwechsel, also auch im Falle einer Schenkung oder eines Erbes. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, droht ein Bußgeld.
Unter die Sanierungspflicht fallen in der Regel alle Gebäude, die nicht den aktuellen Energiestandards entsprechen, speziell ältere Wohngebäude.
Was muss saniert werden?
Eigentümer von Wohngebäuden betrifft primär die Pflicht, die oberste Geschossdecke zum unbeheizten Dachraum zu dämmen. In vielen Fällen sind eine Heizungserneuerung, die Dämmung von Heiz- und Warmwasserleitungen oder sogar Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle vorgeschrieben.
Zudem gibt es an alten Gebäuden oft Schäden, die beim Kauf unentdeckt blieben. Erst wenn die Fußböden hochgenommen wurden oder die Tapeten abgezogen sind, treten sie zum Vorschein. Alte Häuser bergen dabei oft Unerwartetes und erfordern dann situationsbedingt neue Herangehensweisen oder gar die Änderung der Pläne.
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